AfD kassiert Niederlage

In einem ihrer Klageverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD eine Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Dienstag im Eilverfahren den Antrag der Partei ab, wonach das Gericht dem BfV verbieten sollte, bestimmte Angaben zur AfD öffentlich zu machen. Konkret ging es um die Aussage, der völkische »Flügel« habe bis zu seiner offiziellen Auflösung etwa 7.000 Mitglieder gehabt und dass seine Mitgliederzahl auch weiterhin 7.000 betrage.
Die Zahl sei frei erfunden, so die AfD. Ihre Bekanntgabe durch das Bundesamt hätte eine »stigmatisierende und ehrschädigende« Wirkung, weil dem »Flügel« dadurch eine Bedeutung beigemessen werde, die er gar nicht habe. Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, dass die voraussichtlichen Folgen des Bekanntwerdens der Zahl 7.000 als gering zu bewerten seien. Sie sei bereits im Verfassungsschutzbericht des Bundes genannt worden. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Das Kölner Gericht entschied am Dienstag noch nicht über einen weiteren Antrag der AfD. Darin geht es darum, dass dem Verfassungsschutz verboten werden soll, die Partei als Verdachtsfall einzustufen (siehe jW vom 26.1.). Wann in diesem Verfahren eine Entscheidung ergeht, ist noch offen. Dem Bundesamt wurde jedenfalls eine Frist eingeräumt, sich bis zwölf Uhr am Mittwoch zu äußern, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.
Der frühere BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen (CDU) entschied sich derweil, nicht länger für die Anwaltskanzlei Höcker in Köln zu arbeiten. Grund dafür sei, dass Höcker die AfD im Verfahren vertrete, teilte die Kanzlei am Montag mit. Maaßen komme möglicherweise als Zeuge in Betracht. Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, äußerte dazu den »Verdacht auf einen veritablen Berufsrechtsverstoß«. Wenn Maaßen während seiner Amtszeit als BfV-Präsident mit der Prüfung einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD befasst gewesen sei, hätte die Kanzlei das Klageverfahren nicht annehmen dürfen.
Wegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt trat am Dienstag abend der Parteivorstand des AfD-Landesverbandes zusammen. Nach dpa-Informationen wird dieser seit einigen Tagen vom Landesamt mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet. (dpa/jW)
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