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Gericht blockt Abschiebung nach Griechenland

Münster. Weil Griechenland derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von Geflüchteten nicht erfüllen kann, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einem Urteil in bestimmten Fällen nicht in das EU-Land abschieben. Das Abschiebeverbot gelte immer dann, wenn die Kläger bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag in Münster mitgeteilt. Das Bundesamt hatte Asylanträge eines Eritreers und eines Palästinensers aus Syrien abgelehnt, weil die Kläger bereits in Griechenland einen Schutzstatus erhalten hatten. Sie sollten dorthin abgeschoben werden. Im Gegensatz zu den Gerichten in der Vorinstanz sieht das OVG die Gefahr, »dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.01.2021, Seite 1, Inland

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