Gericht blockt Abschiebung nach Griechenland
Münster. Weil Griechenland derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von Geflüchteten nicht erfüllen kann, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einem Urteil in bestimmten Fällen nicht in das EU-Land abschieben. Das Abschiebeverbot gelte immer dann, wenn die Kläger bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag in Münster mitgeteilt. Das Bundesamt hatte Asylanträge eines Eritreers und eines Palästinensers aus Syrien abgelehnt, weil die Kläger bereits in Griechenland einen Schutzstatus erhalten hatten. Sie sollten dorthin abgeschoben werden. Im Gegensatz zu den Gerichten in der Vorinstanz sieht das OVG die Gefahr, »dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können«. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			»Anzahl der Durchführenden nimmt weiter ab«vom 27.01.2021
- 
			AfD kassiert Niederlagevom 27.01.2021
- 
			Heilige Kuh auf dem Eisvom 27.01.2021
- 
			Rechtsterroristen vor Gerichtvom 27.01.2021
- 
			Arm trotz Arbeitvom 27.01.2021
- 
			Minister auf Lobbytourvom 27.01.2021
- 
			»Habe wenig Verständnis dafür, das herunterzuspielen«vom 27.01.2021