Intransparenz bei Durchsetzung der Pflicht zum Fingerabdruck

Der Verein Digitalcourage kritisierte am Montag mangelnde Transparenz bei der Entstehung des Gesetzes zur Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen:
Digitalcourage veröffentlicht Dokumente der Bundesregierung zur beschlossenen Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen. Die Grundrechteorganisation kritisiert:
– Während der Bundesnachrichtendienst früh in die Gesetzgebung eingebunden wurde, wurde Transparenz für Bürgerinnen und Bürger monatelang herausgezögert.
– Wenn Geheimdienste in Gesetzgebung eingreifen, hört Transparenz auf, weil die Dienste von Auskunftspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgenommen sind.
– Transparenzanfragen werden häufig pauschal und ohne ausreichende Begründung abgelehnt.
– Die Bearbeitung von Transparenzanfragen dauert oft zu lange.
– Dokumente werden erst nach Ende einer Gesetzgebung zugänglich gemacht. Das widerspricht dem Demokratieprinzip.
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen wurde im November 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es enthält unter anderem die generelle anlasslose Fingerabdruckspeicherpflicht:
Ab 2. August 2021 sind alle Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Personalausweisen verpflichtet, die Abdrücke ihrer beiden Zeigefinger elektronisch scannen und auf dem Chip des Personalausweises speichern zu lassen.
Unter dem Schlagwort #PersoOhneFinger ruft Digitalcourage Bürgerinnen und Bürger dazu auf, solange es geht, fingerabdruckfreie Dokumente zu beantragen. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist möglich, wenn:
– das alte Dokument abgelaufen ist oder bald abläuft;
– Bürgerinnen und Bürger das berechtigte Interesse an einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke äußern;
– das alte Dokument beschädigt oder zerstört ist oder
– das alte Dokument verlorengegangen ist (Verlustmeldung bei der Polizei nötig).
https://digitalcourage.de/blog/2021/persoohnefinger-transparenz-bnd-personalausweis
Zur Veröffentlichung durch die Antifarecherche »Task« in Kassel, wonach die AfD Kassel-Land den jahrzehntelang aktiven militanten Neonazi Christian Wenzel zur Kommunalwahl nominiert hat, erklärte Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag und Obmann im Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke, am Montag:
Dass die AfD sich einerseits bürgerlich gibt und gegen eine mögliche Überwachung durch den »Verfassungsschutz« klagt, andererseits aber mit einem Neonazi mit Nähe zum Rechtsterror zusammenarbeitet, lässt tief blicken. Jeder, der über die militante Neonaziszene Nordhessens ein bisschen Bescheid weiß, kennt den Namen Christian Wenzel und weiß, dass er seit vielen Jahren Teil eines Neonazinetzwerkes ist. Einmal mehr zeigt sich jetzt: Die AfD ist ein Sammelbecken für völkische Nationalisten, Rassisten und sogar für Neonazis, die klare Bezüge zum Rechtsterror aufweisen. Wer sich mit Rechtsterroristen gemein macht, hat in einer kommunalen Vertretung nicht das Geringste zu suchen. Die AfD muss ihren Wahlvorschlag in Kassel-Land umgehend und vollständig zurückziehen. (…)
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