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»Coronademo«: OVG begründet Zustimmung

Bautzen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am Dienstag abend die Begründung für seinen Beschluss vorgelegt, der die »Coronademonstration« am Sonnabend in der Leipziger Innenstadt juristisch ermöglichte. Die Stadt Leipzig hatte die Versammlung zuvor auf einen großen Parkplatz am Stadtrand verlegen wollen. Laut Begründung gingen die Richter von 16.000 Teilnehmern aus. Dabei bezogen sie sich auf eine Gefahrenprognose der Polizei. Für eine solche Menschenmenge sei der Augustusplatz in Leipzig groß genug gewesen, auch unter Wahrung der Abstandsregeln. Tatsächlich versammelten sich am Sonnabend deutlich mehr Demonstranten in der Innenstadt. Die Polizei nannte 20.000 Teilnehmer, eine Forschungsgruppe der Universität Leipzig geht von 45.000 aus. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.11.2020, Seite 4, Inland

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