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Stuttgart: Landtag muss Wahlrecht ändern

Stuttgart. Kleine Parteien sind durch die Coronakrise aus Sicht des Landesverfassungsgerichts von Baden-Württemberg bei der Zulassung zur Landtagswahl benachteiligt. Der Landtag halte trotz der Pandemie an der Hürde von 150 Unterschriften pro Wahlkreis für die Wahlzulassung fest und verletze damit das Recht auf Chancengleichheit. Das stellte das Gericht am Montag nach einer mündlichen Verhandlung in Stuttgart fest. Freie Wähler, Die Linke, die ÖDP, die PARTEI und die Piratenpartei – alle derzeit nicht im Landtag vertreten – hatten gegen den Landtag geklagt. Der muss nun das Landtagswahlrecht ändern. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.11.2020, Seite 4, Inland

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