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Aus: Ausgabe vom 10.11.2020, Seite 2 / Inland

Fehmarn: Bündnis plant Verfassungsbeschwerde

Fehmarn. Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung will gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum geplanten Ostseetunnel Verfassungsbeschwerde einlegen. Da das Urteil stark in das deutsche Verbandsklagerecht eingreife, hätte das Gericht vor seiner Entscheidung zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen müssen, sagte der Vorsitzende des Aktionsbündnisses, Hendrick Kerlen, am Montag. Durch das Versäumnis sei dem Aktionsbündnis der verfassungsmäßig garantierte gesetzliche Richter entzogen worden. Das BVerwG hatte am 3. November sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Fehmarnbelttunnels abgewiesen. (dpa/jW)