23.10.2020
Handelsbeziehungen
Wider besseres Wissen
Vor rund 30 Jahren schlossen die BRD und die UdSSR den »deutsch-sowjetischen Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit«. Das ergänzende Wirtschaftsabkommen ging auf Kosten des Osthandels der DDR-Betriebe
Von Jörg Roesler
Am 9. November 1990 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR der »Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit«, kurz Partnerschaftsvertrag, geschlossen. Bei diesem Abkommen handelte es sich – in der Sprache der Diplomatie – um einen Generalvertrag, dem eine Reihe von Einzelverträgen zugeordnet war. Diese regelten unter anderem die zeitliche Begrenzung der Stationierung sowjetischer Truppen im Osten Deutschlands, die Zusammena...
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