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06.10.2020
Institutioneller Rassismus

Kein Recht auf Existenz

EU-Bürger ohne Arbeitsplatz können nur im Ausnahmefall aus humanitären Gründen Sozialleistungen beziehen. Die Bundesregierung will selbst das abschaffen

Von Susan Bonath
Freizügigkeit hin oder her: Für arme Menschen aus anderen EU-Ländern gilt sie nicht. Schon jetzt sind Betroffene weitgehend von der Grundsicherung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildeten, dank eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2013, Familienangehörige von EU-Bürgern mit einem festen Job oder einem behördlichen Aufenthaltstitel. Künftig sollen auch sie leer ausgehen. Der bislang für sie geltende »Schutz der Familie«, ein humanitärer Grund, soll...

Artikel-Länge: 4493 Zeichen

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