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Rap

Mit der flachen Hand

Gangsterrapper Gzuz muss für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Hamburg am Dienstag entschieden. Dem Frontmann der Hamburger HipHop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen. So soll der 32jährige einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Gzuz ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.09.2020, Seite 11, Feuilleton

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