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Tönnies scheitert mit Unterlassungsklage

Hamburg. Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner darf sich weiter frei über die Zustände in den Betrieben von Clemens Tönnies äußern. Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Tönnies Holding auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Politiker am Dienstag zurückgewiesen, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitag in Hamburg. In dem Urteil heißt es, Tönnies werde durch die Äußerung von Stegner nicht in seinen Rechten verletzt, weil es sich dabei um eine Meinungsäußerung handele. »Hierbei kommt zum Tragen, dass der Arbeitsschutz unstreitig im Mai 2020 Verstöße gegen die damals geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt hat.« (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.08.2020, Seite 5, Inland

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