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30.06.2020
Armut per Gesetz

Gericht widerspricht Bundesregierung

Urteil: Hartz-IV-Beziehern steht Mehrbedarf wegen Coronapandemie zu

Das Sozialgericht Köln hat in einem kürzlich gefällten Urteil festgestellt, dass Schülern in Hartz-IV-Bezug wegen des Shutdowns im Zuge der Coronapandemie ein Mehrbedarf in Höhe von 240 Euro zusteht. Wie das Portal ­HartzIV.org am Montag mitteilte, sollen sie damit einen PC anschaffen können, um am digitalen Unterricht teilzunehmen. Da sich das Jobcenter aus dem Rhein-Sieg-Kreis geweigert hatte, einem Jungen aus einem Hartz-IV-Haushalt einen PC-Zuschuss zu gewähren,...

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