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Südwest-SPD scheitert mit Volksbegehren

Stuttgart. Die baden-württembergische SPD ist mit ihrem Plan gescheitert, ein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas zu starten. Das Vorhaben sei unzulässig, entschied das Landesverfassungsgericht am Montag in Stuttgart. Der zugrundeliegende Gesetzentwurf sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Die SPD hatte das Projekt Anfang 2019 gestartet. Sie sammelte die nötigen Unterschriften und reichte einen Antrag auf das Volksbegehren ein. Das baden-württembergische Innenministerium schob dem aber einen Riegel vor und führte rechtliche Gründe an: Bei Erfolg würde das Vorhaben den Etat des Landes wesentlich beeinflussen. Nach Angaben der SPD geht es um etwa 529 Millionen Euro im Jahr. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.05.2020, Seite 4, Inland

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