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Aus: Ausgabe vom 01.04.2020, Seite 2 / Inland

Konkrete Vorwürfe gegen »Combat 18«

Berlin. Das Bundesinnenministerium legt der im Januar verbotenen Neonazigruppe »Combat 18« einem Bericht zufolge mehrere konkrete Straftaten zur Last – darunter Volksverhetzung. Dies geht nach Informationen der Tageszeitung vom Dienstag aus der ausführlichen Verbotsverfügung des Ministeriums hervor, über die demnächst vor Gericht verhandelt werden soll. Unter anderem habe die Gruppe Neonazikonzerte veranstaltet und mit Rechtsrock-CDs gehandelt. Musik sei das »primäre Propagandamaterial« gewesen, heißt es in dem Bericht.(AFP/jW)