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Online Extra
23.03.2020, 19:38:11 / Inland

Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kitaschließung

Ein Almosen erhält, wer jetzt tagsüber selbst seine Kinder betre
Ein Almosen erhält, wer jetzt tagsüber selbst seine Kinder betreuen muss deshalb nicht arbeiten kann

Berlin. Eltern von Kindern bis zwölf Jahren, die wegen der angeordneten Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, bekommen Anspruch auf Entschädigung vom Staat. Gezahlt werden sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat für eine Dauer von höchstens sechs Wochen. Anspruch haben nur diejenigen Eltern, die »keine anderweitige zumutbare Betreuung« finden. Keinen Anspruch haben Erwerbstätige, die Kurzarbeitergeld bekommen oder andere Möglichkeiten haben, ihrer Arbeit »vorübergehend bezahlt fernzubleiben«, zum Beispiel durch Abbau von Überstunden. Die Auszahlung der Entschädigung soll nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums vom jeweiligen Unternehmen übernommen werden, das sich das Geld von den zuständigen Behörden anschließend erstatten lassen kann.

Familien mit geringem Einkommen bekommen in Deutschland bis zu 185 Euro Kinderzuschlag pro Monat und Kind - nicht zu verwechseln mit dem Kindergeld, das alle bekommen. Ob jemand Kinderzuschlag bekommt, hängt vom Einkommen ab. Bisher wurden die letzten sechs Monate zugrunde gelegt. Nun soll nur der letzte Monat zählen. So sollen Eltern mit abrupt wegbrechendem Einkommen auch an die Leistung kommen.

In den Jobcentern werden die Verfahren vereinfacht, um deren Arbeitsfähigkeit zu unterstützen, wie es heißt. Es solle niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten. Bei Hartz IV wird dafür vorübergehend auf Vermögensprüfungen und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete verzichtet. (dpa/jW)