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Hauptversammlung künftig virtuell möglich

Frankfurt am Main. Die Bundesregierung erlaubt erstmals Hauptversammlungen, die ausschließlich online abgehalten werden. »Aktiengesellschaften können nun erstmals virtuelle Hauptversammlungen durchführen«, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Montag nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett. Damit solle sichergestellt werden, dass sie trotz der Einschränkungen im Versammlungsrecht beschlussfähig sind. Der Vorstand könne auch ohne Satzungsermächtigung eine Onlineteilnahme an der Hauptversammlung ermöglichen. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.03.2020, Seite 5, Inland

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