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BGH: Sorgfalt bei Mieterkündigungen

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) mahnt die Gerichte zu einer gründlicheren Prüfung von Mieterkündigungen wegen Eigenbedarfs. Alle Umstände des Einzelfalls müssen genau angeschaut werden, wie aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Ein Streit aus dem Frankfurter Umland muss nun noch einmal verhandelt werden. Dort soll eine Familie mit fünf teils noch minderjährigen Kindern aus ihrer Mietwohnung ausziehen. Das Mehrfamilienhaus wurde 2016 verkauft. Die neuen Eigentümer wollen selbst in die Vier-Zimmer-Wohnung im ersten Stock ziehen. Auch zu dieser Familie gehören drei Kinder. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.02.2020, Seite 5, Inland

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