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12.11.2019
Grundsicherung

»Skandal für die nächsten zehn Jahre«

Nach Urteil zu Sanktionen: Hartz-IV-Bezieher weiter betroffen. Kritiker sehen Entrechtung in Stein gemeißelt

Von Susan Bonath
Das staatlich garantierte Minimum beträgt ab sofort nicht mehr null, sondern 70 Prozent des menschenwürdigen Existenzminimums. Und das auch nur bedingt. So in etwa hat es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor einer Woche verkündet. Inzwischen ist der anfängliche Jubel bei Sozialverbänden über das Grundsatzurteil leiser geworden. »Man kann sagen, dass hier das oberste Grundrecht für Hartz-IV-Bezieher höchstgerichtlich abgeschafft wurde«, mahnte Harald Thomé vom E...

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