-
09.11.2019
- → Inland
Verfassungsbeschwerde zu »Containern«
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob »Containern« strafbar ist. Zwei Studentinnen, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), legten am Freitag in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls ein. Sie hatten aus Protest gegen Lebensmittelverschwendung Obst und Gemüse aus einem Supermarkt-Müllcontainer geholt. Ein Amtsgericht hatte sie im Januar zu je acht Sozialstunden sowie einer Geldstrafe von 225 Euro verurteilt. »Containern ist kein Diebstahl«, erklärte GFF-Vorstandsmitglied Boris Burghardt. Wer Lebensmittelverschwendung verhindern wolle, tue nichts Verwerfliches. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
