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Verfassungsbeschwerde zu »Containern«

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob »Containern« strafbar ist. Zwei Studentinnen, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), legten am Freitag in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls ein. Sie hatten aus Protest gegen Lebensmittelverschwendung Obst und Gemüse aus einem Supermarkt-Müllcontainer geholt. Ein Amtsgericht hatte sie im Januar zu je acht Sozialstunden sowie einer Geldstrafe von 225 Euro verurteilt. »Containern ist kein Diebstahl«, erklärte GFF-Vorstandsmitglied Boris Burghardt. Wer Lebensmittelverschwendung verhindern wolle, tue nichts Verwerfliches. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.11.2019, Seite 5, Inland

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