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Ungarn: Urteil wegen Verhinderung von Recherche

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn wegen der Verhinderung journalistischer Recherchen in einem Asylbewerberheim verurteilt. Der Gerichtshof in Strasbourg gab am Dienstag dem ungarischen Journalisten Illes Szurovecz recht, dem im Jahr 2016 der Zugang zu einem Asylbewerberheim in Debrecen im Osten Ungarns verwehrt wurde. Die Zugangsverweigerung sei von den ungarischen Behörden nur »oberflächlich« mit »möglichen Gefahren für die Sicherheit und das Privatleben der Asylbewerber« begründet worden, urteilten die sieben Richter des EGMR. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.10.2019, Seite 2, Ausland

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