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Aus: Ausgabe vom 25.07.2019, Seite 4 / Inland

Landesliste: AfD hadert mit Karlsruhe

Dresden. Die sächsische AfD kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ihrer Beschwerde über die »Kürzung« ihrer Liste für die Landtagswahl am 1. September nicht nachvollziehen. Das Gericht in Karlsruhe hatte die Beschwerde am Mittwoch wegen diverser formaler Mängel zurückgewiesen. »Die Nichtbefassung ist für uns enttäuschend und nicht nachvollziehbar«, erklärte Landesparteichef Jörg Urban in Dresden. In Sachsen sei im Gegensatz zu anderen Bundesländern »ein effektiver Rechtsschutz nicht vorgesehen«, sagte er. Der Ball liege nun »im Feld des sächsischen Verfassungsgerichts«. Dort soll am Donnerstag eine zweite Klage verhandelt werden. Der Landeswahlausschuss in Sachsen hatte Anfang Juli formale Fehler bei der AfD-Listenaufstellung geltend gemacht und nur 18 von 61 Kandidaten zugelassen. (dpa/jW)