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23.07.2019
Gesundheitswesen

Volksbegehren gegen Pflegenotstand gescheitert

Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärt Plebiszit für mehr Personal an Krankenhäusern für unzulässig

Von Susanne Knütter
Nach dem Hamburger Verfassungsgericht hat nun auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand für rechtlich unzulässig erklärt. »Der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar«, sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, vergangenen Dienstag in München. Dem Freistaat fehle schlicht die Gesetzgebungskompetenz. Die Initiatoren der Unterschriftensammlung – ein Bündnis aus Pflegekräften, Ä...

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