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Gericht: Wieder Strafe wegen schlechter Luft

Stuttgart. Im Streit um die Luftqualität in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht erneut ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg verhängt. Das Gericht bestätigte am Freitag entsprechende Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die das Zwangsgeld beantragt hatte. Die Richter hatten zuvor eine Frist bis zum 1. Juli gesetzt und die Strafe schon angedroht, falls sich das Land weiter weigere, Fahrverbote auch für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm »Euro 5« in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.07.2019, Seite 5, Inland

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