05.07.2019
Urteil
Prozessfarce beendet
Bundesgerichtshof spricht Deutsche Umwelthilfe vom Vorwurf frei, kommerzielle Interessen zu verfolgen. Organisation mahnt Tagebaubetreiber ab
Von Wolfgang Pomrehn
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf auch weiter Unternehmen juristisch auf die Finger klopfen, wenn sie sich nicht an die Verbraucherschutzbestimmungen halten. Am Donnerstag bekam sie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer Auseinandersetzung mit einem großen Stuttgarter Mercedes-Händler recht, der sich gegen eine Abmahnung der DUH gewehrt hatte. Auf seiner Homepage hatte das Autohaus Neuwagen ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Kraftstoff...
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