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Aktive NPD-Funktionäre riskieren Waffenschein

Leipzig. Aktive Funktionäre der NPD besitzen in der Regel nicht die nötige Zuverlässigkeit für den Besitz einer Waffe. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Allerdings müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die »Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit« durch das Verhalten eines Parteimitglieds widerlegt werden könne. Dafür reiche nicht aus, dass der Betreffende bisher unbescholten sei. Es komme auch darauf an, ob er sich von hetzerischen und aggressiven Parteianhängern deutlich distanziere. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.06.2019, Seite 4, Inland

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