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Ausweitung der Kontrolle von Schwarzarbeit

Berlin. Behörden in Deutschland sollen künftig verstärkt gegen illegale Beschäftigung vorgehen können. Ein vom Bundesrat am Freitag gebilligtes Gesetz sieht die Ausweitung der Prüftätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vor. Die FKS soll in Zukunft bereits bei der Anbahnung und nicht erst beim Vollzug von illegaler Beschäftigung tätig werden – etwa an den sogenannten Tagelöhnerbörsen. Das zuständige Personal soll erheblich aufgestockt werden.

Das Gesetz enthält auch Regelungen zum Bezug von Kindergeld. Damit werden die Familienkassen ermächtigt, schon bei dem Verdacht auf Betrug die Zahlung des Kindergelds einzustellen. Außerdem besteht für neu zugezogene EU-Bürger in den ersten drei Monaten künftig nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachweisen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.06.2019, Seite 5, Inland

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