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Klage auf »Ghettorente« abgewiesen

Berlin. Das Sozialgericht Berlin hat in einem Musterverfahren entschieden, dass Angehörigen der Roma aus Serbien und Nordmazedonien keine sogenannte Ghettorente zusteht. Es habe laut einem historischen Gutachten während der nazistischen Besatzung in den Ländern keine Ghettos für Roma gegeben, begründete das Gericht das am Montag veröffentlichte Urteil. Es sei vielmehr denkbar, dass den Klägern »vorgefertigte Erklärungen ohne Bezug zum individuellen Verfolgungsschicksal zur Unterschrift vorgelegt« worden seien. Die 1934 geborene Klägerin aus Serbien hat demnach gegenüber der Deutschen Rentenversicherung keinen Anspruch auf Zahlung einer Altersrente. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann dagegen noch Berufung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam einlegen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.05.2019, Seite 5, Inland

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