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20.03.2019

Rotlicht: Menschenrechte

Von Jörg Kronauer
Sie gelten für alle Menschen ohne jeden Unterschied, ohne Einschränkung und überall, sie sind universell, unveräußerlich und unteilbar: die Menschenrechte. Grundlegend festgehalten sind sie in der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 angenommen hat – in der Überzeugung, dass, wie es in der Präambel heißt, »die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte alle...

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