28.02.2019
Terrorparagraph 129 b
Kurdischer Aktivist verurteilt, aber frei
Mahmut Kaya der PKK-Mitgliedschaft schuldig gesprochen, Strafe auf Bewährung ausgesetzt
Von Kristian Stemmler
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat den kurdischen Aktivisten Mahmut Kaya wegen Mitgliedschaft in der kurdischen Arbeiterpartei PKK am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Das bestätigte die Gerichtspressestelle in Hamburg am Dienstag gegenüber jW. Dem Urteil liegt der Strafrechtsparagraph 129 b (Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung im Ausland«) zugrunde. Kaya konnte nach acht Monaten Untersuchungshaf...
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