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Diesel-Nachrüstung: Regeln Anfang 2019

Berlin. Die Regeln für Hardware-Nachrüstungen älterer Dieselautos sollen Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Das Bundesverkehrsministerium erarbeite »die rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von Nachrüstungen, um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen«, heißt es in einem Eckpunktepapier, das das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedete. Autobauer sollten für die Kosten der verbesserten Abgasreinigung aufkommen. Bisher lehnten die Hersteller es ab, die Nachrüstungen komplett zu bezahlen. Nachgerüstete Diesel der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 sollen von Fahrverboten ausgenommen sein, wenn sie im Alltagsverkehr weniger als 270 Milligramm Stickoxid ausstoßen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.10.2018, Seite 5, Inland

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