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Reisezeit im Ausland muss bezahlt werden

Erfurt. Erwerbstätige, die dienstlich viel im Ausland unterwegs sind, haben einen Rechtsanspruch auf Vergütung der Reisezeit. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden am Mittwoch in Erfurt, dass die erforderlichen Hin- und Rückreiszeiten bei von Unternehmen veranlassten Auslandsaufenthalten wie Arbeit zu bezahlen sind. Verhandelt wurde der Fall eines Baufachmanns aus Rheinland-Pfalz, der zu einem Projekt in China geflogen war. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.10.2018, Seite 5, Inland

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