Erfurt. Erwerbstätige, die dienstlich viel im Ausland unterwegs sind, haben einen Rechtsanspruch auf Vergütung der Reisezeit. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden am Mittwoch in Erfurt, dass die erforderlichen Hin- und Rückreiszeiten bei von Unternehmen veranlassten Auslandsaufenthalten wie Arbeit zu bezahlen sind. Verhandelt wurde der Fall eines Baufachmanns aus Rheinland-Pfalz, der zu einem Projekt in China geflogen war. (dpa/jW)