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Aus: Ausgabe vom 11.08.2018, Seite 15 / Geschichte

Anno … 33. Woche

1948, 15. August: Nachdem die USA als Besatzungsmacht in Südkorea einseitig Wahlen durchgeführt hatten, wird die Republik Korea ausgerufen. Die US-amerikanischen Truppen bleiben im Land, übergeben aber offiziell die Macht an die gewählte Regierung. Am 9. September reagiert der von der Sowjetunion besetzte Teil des Landes im Norden mit der Gründung der Demokratischen Volksrepublik Korea. Die Aufteilung des Landes unter den beiden ehemaligen Alliierten USA und UdSSR geht auf die Konferenz von Jalta vom Februar 1945 zurück.

1953, 13.–25. August: In Frankreich treten mehr als vier Millionen Arbeiter, Angestellte und Beamte in den Ausstand. Bestreikt werden die Post, die Eisenbahnen, die Gas- und Elektrizitätswerke sowie ein Großteil der staatlichen Kohlengruben. Kommunistische, sozialistische und christliche Gewerkschaften haben erstmals seit der Aufspaltung der vormaligen Einheitsgewerkschaft CGT im Jahr 1947 gemeinsam zu dem Streik aufgerufen. Sie wollen erreichen, dass die Regierung ihr zum Abbau des Haushaltsdefizits beschlossenes Sparprogramm zurücknimmt, das u. a. die Heraufsetzung des Pensionsalters für Beamte und weniger Urlaubstage vorsieht. Ministerpräsident Joseph Laniel verweigert zunächst jede Diskussion und ordnet am 17. August das Ende des Streiks bei Post und Bahn an. Da die Streikenden dem aber nicht folgen, kommt es schließlich doch zu Verhandlungen. Nachdem Laniel zusagt, die Forderungen zu prüfen, wird der Streik am 25. August beendet. Zu einer Heraufsetzung des Rentenalters kommt es nicht.

1958, 13. August: Das Landessozialgericht Schleswig erkennt Lina Heydrich, der Witwe des 1942 bei einem Attentat tschechischer Antifaschisten ums Leben gekommenen »Reichsprotektors von Böhmen und Mähren«, SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich, eine Witwenrente in Höhe von 1.000 Mark zu. In der Begründung heißt es, ihr stehe die Rente zu, weil ihr Ehemann den Tod »im Zusammenhang mit Kriegsereignissen« gefunden habe. Das Urteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Die demokratische Öffentlichkeit reagiert empört. Die tschechoslowakische Regierung hatte noch 1947 ein Auslieferungsersuchen gestellt und Lina Heydrich ein Jahr später in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt.

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