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Streit um Neonazikonzert

Hildburghausen. Ob Neonazis ihr für das Wochenende im thüringischen Themar geplantes Konzert durchführen können, ist weiter offen. Der Landkreis Hildburghausen legte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen ein, wie dpa am Mittwoch meldete. Nun soll das Oberverwaltungsgericht in Weimar entscheiden, ob das Konzert aus Naturschutzgründen verboten werden kann. Zuvor hatte der Landkreis das rechte Festival verboten, weil in der Nähe seltene Vogelarten ihre Jungen aufziehen. Das Verwaltungsgericht hatte diese Entscheidung aufgehoben, da es keinen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz erkennen konnte. Im vergangenen Jahr waren rund 6.000 Neonazis zu dem Konzert angereist. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.06.2018, Seite 4, Inland

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