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06.06.2018
Gesundheitswesen

In der Grauzone

Krankenkassen beklagen unzureichende Erfassung ärztlicher Behandlungsfehler. Profitwirtschaft in Gesundheitsversorgung bleibt ausgeblendet

Von Nico Popp
In weit mehr als 100.000 Fällen kommt es in der Bundesrepublik Jahr für Jahr zu ärztlichen Behandlungsfehlern. Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn eine ärztliche, zahnärztliche, pflegerische oder sonstige medizinische Maßnahme nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchgeführt wird. Am Dienstag wurde in Berlin die siebte Jahresstatistik der gesetzlichen Krankenversicherer über bei ihnen erfasste Behandlungsfehler vorgestellt. Stefan Gronemeye...

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