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Aus: Ausgabe vom 02.06.2018, Seite 4 / Inland

Kreuzerlass in Bayern in Kraft getreten

München. Seit Freitag gilt im Freistaat Bayern der sogenannte Kreuzerlass. Die Staatsregierung in München hatte am 24. April die von ihr beschlossene Änderung der Geschäftsordnung für Behörden bekanntgegeben. Im Paragraph 28 heißt es: »Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.« Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk erläuterte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Tag des Inkrafttretens, dass dies ausschließlich für Räumlichkeiten gilt, die der Exekutive des Landes unterstehen. Städten und Gemeinden bliebe eine Umsetzung selbst überlassen, so Herrmann. Aussehen und Anbringung sei Sache der einzelnen Amtsleitungen. (jW)

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