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Nachzahlungszins auf Steuern zu hoch

München. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Nachzahlungszinsen auf Steuern von sechs Prozent im Jahr für verfassungswidrig hoch. Der BFH setzte deshalb die Vollziehung für Nachzahlungszinsen ab dem Jahr 2015 aus, wie das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München mitteilte. Bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gilt ein Satz von 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Vor dem Hintergrund anhaltend niedriger Zinsen sei dies »realitätsfern«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2018, Seite 5, Inland

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