Zum Inhalt der Seite

Strafbefehl nach Konzert in Themar

Hildburghausen. Das Rechtsrock-Konzert im thüringischen Themar vom Sommer 2017 hat juristische Konsequenzen für die Mitglieder mehrerer Neonazibands. Gegen den Sänger der Gruppe »Blutzeugen« wurde Strafbefehl erlassen, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Hildburghausen am Freitag mitteilte. Zuvor hatte der MDR darüber berichtet. Demnach soll der Sänger 1.500 Euro Geldstrafe zahlen, weil er bei dem Konzert mehrfach »Sieg Heil« gesungen und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben soll. Laut Amtsgericht wurde gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt. Gegen den Sänger der Band »Stahlgewitter«, die ebenfalls in Themar gespielt hatte, wurde zudem Anklage wegen Volksverhetzung in zwei Fällen erhoben. In dem südthüringischen Ort hatten sich im Sommer 2017 rund 6.000 Neonazis aus ganz Europa getroffen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.04.2018, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!