11.04.2018
Spekulanten belasten
Grundsteuer verfassungswidrig
Von Andreas Fisahn
Gestern hat das BVerfG sein Urteil zur Bemessungsgrundlage der Grundsteuer verkündet. Die Regelung zur Grundsteuer sei verfassungswidrig, erklärte das Gericht, weil sie gegen den Gleichheitssatz verstoße. Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben, d. h. alle Eigentümer von Grundbesitz, großem und kleinem, von bebauten und von unbebauten Grundstücken müssen Grundsteuer zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert des Grundstückes. So bezeichnen J...
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