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11.12.2017
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Für Flüchtling gebürgt und weiter in Haftung
Münster. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat die Haftung von Personen eingeschränkt, die für Flüchtlinge gebürgt haben – aber in einem weit geringeren Maße als von den beiden Klägern erhofft. Laut OVG-Entscheidung vom Freitag abend muss, wer im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme für einen syrischen Flüchtling eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, auch künftig für dessen Lebenshaltungskosten aufkommen. Dies auch dann, wenn der Schutzsuchende als Flüchtling anerkannt wurde. Nur die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung können Jobcenter Bürgen laut Urteil künftig nicht mehr in Rechnung stellen.
Einer der beiden klagenden Bürgen, ein gebürtiger Syrer mit deutschem Pass, hatte 2014 eine Verpflichtungserklärung für seinen Bruder und dessen Ehefrau abgegeben. Das Jobcenter verlangte von ihm rund 5.200 Euro für geleistete Zahlungen zurück. Nach dem Richterspruch muss er immer noch mehr als 3.000 Euro zahlen. Der Vorsitzende Richter ließ das Argument nicht gelten, dass der frühere NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) gesagt hatte, eine solche Verpflichtung gelte nur so lange, bis eine Anerkennung als Flüchtling vorliege. Bundesweit haben rund 7.000 Personen entsprechende Erklärungen für Syrer abgegeben. (dpa/jW)
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