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20.11.2017
Gipfelnachwehen

Staatsanwaltschaft bleibt stur

Wegen Teilnahme an G-20-Protesten: Der 18jährige Italiener Fabio V. darf das Gefängnis nicht verlassen

Von Kristian Stemmler
Seine Mutter stand am Freitag schon vor dem Jugendgefängnis auf der Elbinsel Hahnöfersand, um ihren Sohn abzuholen. Doch Jamila B. musste wieder umkehren. Obwohl das Amtsgericht Hamburg-Altona den Haftbefehl gegen den italienischen G-20-Gegner Fabio V. am Donnerstag aufgehoben hat, bleibt er in Untersuchungshaft – weil die Staatsanwaltschaft keinen Millimeter nachgibt. Der Justizskandal um den jungen Italiener, der während des G-20-Gipfels bei einem Polizeieinsatz ...

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