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EuGH führt Zwölftagewoche ein

Luxemburg. Beschäftigte in der EU müssen unter Umständen bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Demnach muss die wöchentliche Ruhezeit für Erwerbstätige nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden. Gemäß dem Urteil kann sie an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt werden. Damit ist es möglich, dass ein Arbeiter bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten muss, wenn er den ersten Ruhetag zu Beginn der ersten Arbeitswoche nehmen muss und den nächsten am Ende der zweiten Arbeitswoche. Im Ausgangsfall hatte der Beschäftigte in einem Casino in Portugal geklagt. Er musste manchmal an sieben aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten und hatte für den jeweils siebten Tag Überstundengeld gefordert. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.11.2017, Seite 1, Inland

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