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Urheberrecht: Youtube muss Mailadresse nennen

Frankfurt am Main. Youtube und ­Google müssen bei Urheberrechtsverstößen lediglich die Mail-Adresse der verantwortlichen Nutzer angeben; Telefonnummer und IP-Adresse seien dagegen nicht vom Auskunftsanspruch umfasst. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Montag in einem Berufungsverfahren. Auf noch umfassendere Auskunft geklagt hatte eine deutsche Filmverwerterin. Sie besitzt die Rechte an zwei Filmen, die von Nutzern auf Youtube unter Pseudonym veröffentlicht wurden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung lässt das OLG eine Revision zu. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.09.2017, Seite 2, Inland

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