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14.08.2017
Justizskandal

Politische Strafsache

Richter: G-20-Gegner soll wegen »schädlicher Neigungen« in U-Haft bleiben

Von Kristian Stemmler
In Hamburg herrscht Fassungslosigkeit über einen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG), mit dem dieses das Fortbestehen der Haft des italienischen G-20-Gegners Fabio V. begründet. Ausgerechnet Springers Welt, der autonomen Szene nicht gerade gewogen, machte die Kernsätze des Beschlusses am Freitag öffentlich und setzte sich für den Linken aus dem norditalienischen Belluno ein. »Er hat keinen Stein geworfen, niemanden verletzt. Trotzdem sitzt ein 18jä...

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