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Unterhaltsgesetz hängt beim Präsidenten fest

Berlin. Ab 1. Juli dieses Jahres sollte das erneuerte Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Kraft getreten sein. Damit würde seit Juli der Unterhalt für ein Kind auch nach dem zwölften Lebensjahr weiterhin vom Staat übernommen, wenn zahlungspflichtige Elternteile dafür ausfallen. Das Gesetz hatte Bundestag und Bundesrat passiert, harrt aber seiner Genehmigung durch den Bundespräsidenten. Ein Referent des Bundespräsidialamtes, Tobias Scheufele, erklärte dazu am Donnerstag gegenüber jW: »Das Gesetz liegt erst seit 19. Juli beim Bundespräsidenten.« Das neue UVG sei Teil eines »komplexen Paketes« mit 22 weiteren Gesetzen, die nicht einzeln unterschrieben werden könnten. Die »Prüfung« des Bündels dauere an. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.08.2017, Seite 4, Inland

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