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25.07.2017
Mitbestimmung

Attacke vorerst gescheitert

EuGH-Urteil zur Mitbestimmung: Wirkliche Nagelprobe steht noch aus

Von Andreas Fisahn
Konrad Erzberger ist stolzer Besitzer von TUI-Aktien. Als solcher machte er sich Sorgen um die Diskriminierung der Mitarbeiter bei TUI. Man ahnt, dass es einen Pferdefuß hat, wenn sich ein Aktionär um Beschäftigtenrechte sorgt. In diesem Fall wollte der Aktionär über die Gewährleistung der sogenannten Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU die Unternehmensmitbestimmung kippen und klagte deshalb vor dem Kammergericht Berlin. Nach dem Mitbestimmungsgesetz wählen die Besc...

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