17.07.2017
Justiz
Ende der Todesstrafe in der DDR 1987
Vor 30 Jahren kündigte Regierung die formale Abschaffung an – und eine Amnestie
Von Matthias Krauß
Heute vor 30 Jahren, am 17. Juli 1987, wurde in der DDR die Todesstrafe offiziell abgeschafft. Im Ostblock blieb sie mit diesem Schritt eine Ausnahme. Die Todesstrafe in Kriminalfällen wurde auf dem Gebiet der DDR im Jahr 1974 das letzte Mal vollstreckt und 1977 das letzte Mal ausgesprochen. 1981 starb noch einmal ein Offizier des Ministeriums für Staatssicherheit durch »unerwarteten Nahschuss«. Ihm war vorgeworfen worden, seine Flucht in den Westen vorbereitet zu ...
Artikel-Länge: 3095 Zeichen


