22.06.2017
Hamburger Aufstand
»Blaue Zone« wird kleiner
Gerichtsentscheid: G-20-Stadtparkcamp kann stattfinden
Von Anselm Lenz
Die Veranstalter des Protestcamps gegen den G-20-Gipfel in Hamburg haben einen ersten juristischen Erfolg gegen das Hamburger Polizeipräsidium errungen. Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht Hamburg dem Antrag statt, trotz der für den Gipfel polizeilich dekretierten »blauen Zone« das Camp zur Beherbergung der Gegner im Stadtpark zu genehmigen. Zur Begründung hieß es, ein Verbot von Versammlungen setze einen polizeilichen Notstand voraus. Die Polizei will nun die n...
Artikel-Länge: 2244 Zeichen


