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»Lohngerechtigkeit«: ­Informationsanspruch

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag morgen dem Gesetz der großen Koalition für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen zugestimmt. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können diese künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Betroffen davon sind gut 18.000 Firmen. Etwa 4.000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit vorlegen. Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) räumte ein, dass eine Regelung auch für kleinere Betriebe »wünschenswert« gewesen wäre. Vertreter der Partei Die Linke hatten bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag Ende März kritisiert, dass 60 Prozent der arbeitenden Frauen von der Neuregelung nicht erfasst würden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.05.2017, Seite 2, Ausland

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