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Verfahren wegen Flüchtlingsverteilung

Brüssel. Der Streit um die in der EU beschlossenen Flüchtlingsquoten wird nun juristisch ausgetragen. Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg begann am Mittwoch ein mehrmonatiges Verfahren zu den Klagen Ungarns und der Slowakei gegen die Verpflichtung, Flüchtlinge aus Italien und Griechenland aufzunehmen. Budapest und Bratislava wollen einen entsprechenden per Mehrheitsentscheidung getroffenen Beschluss der EU-Innenminister von 2015 für nichtig erklären lassen. Begründung: Dieser sei auf der gewählten Rechtsgrundlage unzulässig und verstoße auch gegen rechtliche Grundsätze und Formvorschriften. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.05.2017, Seite 7, Ausland

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