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Schadensersatz

Bundeswehr-Ärzte müssen zahlen

Leipzig. Bundeswehr-Ärzte müssen bei einem vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst die vom Bund übernommenen Ausbildungskosten zurückzahlen. Diese Zahlungen seien ein »angemessener Ausgleich für die enttäuschten Erwartungen des Bundes«, dass ihm der Soldat mit seinen Spezialkenntnissen bis zum Ende der Verpflichtungszeit zur Verfügung stehen wird, heißt es in einem am Mittwoch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündeten Urteil. Die klagenden Ärzte hatten sich als Zeitsoldaten für zehn Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet und dort zu Ende studiert. Dann verließen sie die Bundeswehr aber schon nach zwei bis drei Jahren, um im Zivilleben als Arzt zu praktizieren. Der Bund forderte daraufhin Ausbildungskosten und -geld in sechsstelliger Höhe zurück. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.04.2017, Seite 5, Inland

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